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Eine Sammlung von Links zu Informationen über Altersvorsorge im Internet

    Im Todesfall

    Im Todesfall erhält Ihre Familie Hinterbliebenenleistungen gemäss Reglement ausbezahlt. Anspruchsberechtigt können Ihre Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Lebenspartner und Kinder sein. Weitere Informationen erhalten Sie hier.