Nützliche Links

Eine Sammlung von Links zu Informationen über Altersvorsorge im Internet

    Rentenzahlungen

    Die Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenleistung werden grundsätzlich als Rente ausgerichtet. Eine Kapitalabfindung ist möglich, wenn die

    • Alters- oder Invalidenrente weniger als 10 %,
    • Ehegattenrente weniger als 6 %,
    • Waisenrente weniger als 2 %

    der Mindestrente der AHV beträgt. Die Höhe der Kapitalabfindung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Der Antrag zum teilweisen Leistungsbezug in Form von Kapital muss spätestens 3 Monate vor der Pensionierung an die Kasse gestellt werden. Die Kasse ist nicht verpflichtet auf verspätet eingehende Gesuche einzutreten.

    Die Rentenzahlung wird spätestens am 20. des Kalendermonats auf das persönliche Post- oder Bankkonto in der Schweiz oder im Ausland überwiesen. Die Rentenzahlungen erfolgen ausschließlich in Schweizer Franken. Sofern im Rahmen der Zahlungsabwicklungen Kosten entstehen (Transaktionskosten oder Wechselkursgebühren), sind diese vom Anspruchsberechtigten zu tragen.

    Zu Überwachung der Rentenberechtigung kann die Vorlage einer Lebensbescheinigung verlangt werden. Unrechtmäßig bezogene oder ausgezahlte Leistungen werden mit Zins zurückgefordert oder mit anderen Leistungsansprüchen verrechnet.

    Die Rentenzahlung endet mit dem Tod oder dem Wegfall der Rentenberechtigung (z.B. Wiederverheiratung von Witwen/Witwer). Die Rentenzahlung wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Berechtigte gestorben oder die Rentenberechtigung weggefallen ist.

    Rentenausweis

    Renteneinkommen aus der Pensionskasse müssen immer zusammen mit dem übrigen Einkommen (AHV-Rente oder Immobilienerträge etc.) versteuert werden. Aus diesem Grunde erhalten Sie einmal jährlich einen Rentenausweis zur Erstellung der Steuererklärung.  

    Rentenanpassung

    Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse entscheidet der Stiftungsrat jährlich über die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen an die Preisentwicklung. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht oder der Jahresrechnung.