Steuern
Rentenzahlungen im Inland unterliegen der schweizerischen Steuergesetzgebung und müssen als Einkommen versteuert werden. Rentenzahlungen ins Ausland können einer Quellensteuer unterliegen. Besteht zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen ist keine Quellensteuer fällig.
Besteht zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland kein Doppelbesteuerungs-abkommen ist eine Quellensteuer fällig, welche direkt von der Rentenzahlung abgezogen wird.
Die Höhe der Quellensteuer richtet sich nach den Ansätzen des Sitzkantons der Pensionskasse. Nähere Information können Sie daher bei der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen oder der Eidgenössische Steuerverwaltung in Erfahrung bringen.