Organe
Der Stiftungsrat ist das oberste Führungsorgan der Kasse. Der Stiftungsrat trägt massgeblich zur Gestaltung, Lenkung und Entwicklung der Kasse bei. Zum Aufgabenbereich des Stiftungsrats gehören insbesondere die ordnungsgemässe Durchführung der Vorsorge, die Vertretung der Stiftung nach aussen und die Orientierung der Anspruchsberechtigten über ihre Rechte und Pflichte.
Weiterhin beauftragt der Stiftungsrat eine zugelassene Kontrollstelle mit der jährlichen Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage (Art. 53 Abs.1 BVG) und erteilt ferner dem anerkannten Experten für berufliche Vorsorge den Auftrag für die periodische Überprüfung der Sicherheit, der Gesetzeskonformität der Finanzierung und der versicherungstechnischen Bestimmungen (Art. 53 Abs2 BVG)