Experte für berufliche Vorsorge

Der Experte für berufliche Vorsorge ist ein von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zugelassener Fachmann, der die Pensionskassen in allen versicherungstechnischen Fragestellungen berät. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Alters, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge und unterstützt die Vorsorgeeinrichtungen bei der Gründung, in der laufenden Tätigkeit und in allen Fragen von Liquidation, Teilliquidation und Fusion. Der vom Stiftungsrat ernannte anerkannte Experte für die berufliche Vorsorge überprüft periodisch, ob:

  • die Kasse Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann,
  • die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Er unterbreitet dem Stiftungsrat Empfehlungen insbesondere über:

  • den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen,
  • die Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind.

Werden die Empfehlungen des Experten für die berufliche Vorsorge vom Stiftungsrat nicht befolgt und erscheint dadurch die Sicherheit der Kasse gefährdet, meldet er dies der Aufsichtsbehörde.

Derzeit ist Herr Bàlint Keserü, AON Hewitt (Switzerland) AG, Vulkanstrasse 106, 8021 Zürich, mit dem Mandat des Pensionskassen-Experten betraut.