Revisionsstelle

Der Stiftungsrat hat eine unabhängige, externe Revisionsstelle zu wählen (Art. 83bZGB). Die vom Stiftungsrat bezeichnete Revisionsstelle prüft, ob:

  • die Jahresrechnung und die Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,
  • die Organisation, die Geschäftsführung sowie die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen,
  • die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch den Stiftungsrat hinreichend kontrolliert wird,
  • die freien Mittel oder Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet wurden,
  • im Falle einer Unterdeckung die Kasse die erforderlichen Massnahmen zur Wiederherstellung der vollen Deckung eingeleitet hat,
  • die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden.

Weiterhin prüft die Revisionsstelle jährlich das Rechnungswesen der Stiftung und unterbreitet dem Stiftungsrat einen detaillierten Prüfungsbericht mit Antrag zur Genehmigung.

Derzeit ist die PricewaterhouseCoopers AG, 6302 Zug, mit dem Mandat der Revisionsstelle betraut.