Austritt

Sie können viel dazu beitragen, dass die Abwicklung ihres Austritts reibungslos und in ihrem Sinne abläuft - investieren sie ½ Stunde Zeit, sich über die Alternativen zu informieren - es geht um ihre Rente!

Wenn das Arbeitsverhältnis bei einer Schweizerischen Unilever Gesellschaft vor Eintritt der Rente beenden wird, dann endet auch die Mitgliedschaft in der Pensionskasse Unilever Schweiz. Sie haben als Mitglied Anspruch auf das gesamte vorhandene Altersguthaben  (volle Freizügigkeitsleistung). Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht dem gesamten, im Austrittszeitpunkt vorhandenen Altersguthaben im Basis- und Kapitalplan und auf dem Sparkonto für vorzeitige Pensionierung.

Es setzt sich zusammen aus den Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorge-einrichtungen, freiwilligen Einlagen, angesammelten Spargutschriften sowie Zinsen, abzüglich Vorbezüge für Wohneigentumsförderung und Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall.

Abwicklung

Die Pensionskasse ist gesetzlich verpflichtet, die gesamte Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers in der Schweiz zu übertragen.

Sofern das nicht möglich ist (z.B. ehemaliges Mitglied befindet sich auf Stellensuche), so wird ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) bei einer Bank oder Versicherung eröffnet.

Eine Barauszahlung kann unter den folgenden Bedingungen vom ehemaligen Mitglied beantragt werden:

100% Barauszahlung            Bei definitiver Ausreise aus der Schweiz mit neuem Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA
100 % Barauszahlung     

Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

100% Barauszahlung     

Wenn die Austrittsleistung weniger als der Pensionskassenbeitrag des Mitarbeiters ausmacht (i.d.R. bei Mitgliedschaft unter ½ Jahr)

Teilweise Barauszahlung des überobligatorischen Teils bei definitiver Ausreise in ein  Land der EU/EFTA. Für den obligatorischen Teil muss ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden.

TIPP: Alternativ kann immer auch die gesamte Freizügigkeitsleistung (obligatorisch und überobligatorisch) auf das Freizügigkeitskonto, resp. -police überwiesen werden!

Als Basis für die administrative Abwicklung des Austritts sendet HR Services ein Austrittspackage, welches auch unter anderem das Austrittsformular der Pensionskasse enthält. In der Austrittsmeldung muss der Austretende unter anderem erklären, was mit der Freizügigkeitsleistung geschehen soll, was natürlich von seiner persönlichen Situation abhängt.

Das Austrittsformular muss auch bei einem Übertritt zu einer Unilever Gesellschaft im Ausland ausgefüllt werden.

Sollten innerhalb von 6 Monaten nach Austritt die notwendigen Zahlungsinstruktionen und die Austrittsmeldung der Pensionskasse nicht vorliegen, wird die Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen.

Weitere Informationen

Versicherungsschutz

Hat das versicherte Mitglied nach Ablauf von einem Monat kein neues Vorsorgeverhältnis abgeschlossen, besteht für die Dauer von einem Monat für das Risiko der Invalidität und den Todesfall ein so genannter Nachdeckungsschutz.

Auszahlungen bei verheirateten Mitgliedern

Verheiratete Mitglieder benötigen für eine Auszahlung der Freizügigkeitsleistung die beglaubigte Zustimmung des Ehegatten.

Steuerliche Auswirkungen

Auszahlungen der Freizügigkeitsleistung werden in der Schweiz besteuert. Bei Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen kann die in der Schweiz abgeführte Quellensteuer bei der ausländischen Steuerbehörde zurückverlangt werden.

Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Auszahlung dort steuerlich deklariert wurde.

Oft gestellte Fragen bei Wegzug ins Ausland: Auszahlung oder nicht?

Wenn Sie die gesamte Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei der Bank oder Versicherung transferieren lassen, dann können Sie sich für die finale Beantwortung dieser Frage Zeit lassen. Solange Sie in einem Land ausserhalb der Schweiz leben, sind Sie jederzeit berechtigt, sich den überobligatorischen Teil auszahlen zu lassen (EU-Länder/EFTA) oder  sich 100% der Freizügigkeitsleistung auszahlen zu lassen (ausserhalb EU-/EFTA-Länder). Eine Auszahlung  kann auch noch nach Jahren beantragt werden.   

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto 'parkt' die Freizügigkeitsleistungen, wenn der Austretende

  • keine neue Pensionskasse in der Schweiz hat,
  • die Freizügigkeitsleistungen aus gesetzlichen Gründen nicht ausgezahlt werden dürfen, oder
  • überobligatorische Beträge auf ihre finale Verwendung im Ausland warten.

Ein Freizügigkeitskonto kann bei jeder Bank oder Versicherung eröffnet werden. Es handelt sich dabei um einen Routine-Prozess in der Schweiz. Bei Wiedereintritt in eine Schweizerische Pensionskasse muss das Freizügigkeitkonto aufgelöst und in die neue Pensionskasse transferiert werden.

Eine Zusammenfassung oft gestellter Fragen finden Sie hier.