Beiträge und versicherter Lohn

Beiträge

Ab Beginn der Mitgliedschaft sind für die Finanzierung der Vorsorgeleistungen Beiträge an die Pensionskasse Unilever Schweiz zu entrichten. Der Vorsorgeplan wird im Beitragsprimat durchgeführt, d.h die Höhe der Beiträge ist definiert. Aus dem daraus angesparten und verzinsten Alterskapital wird bei Pensionierung die Altersleistung errechnet.

Das aktive Mitglied und der Arbeitgeber zahlen einen im Pensionskassenreglement definierten Prozentsatz des versicherten Lohnes für das Alterssparen und für die Risiken Invalidität und Tod. Die Beiträge für die Risikoleistungen sind vergleichbar mit einer Versicherungsprämie und sind nicht Bestandteil des Alterssparens. Der Arbeitnehmerbeitrag ergibt sich aus der Planvariante, die das Mitglied bestimmt, und dem Risikobeitrag, derjenige des Arbeitgebers in Abhängigkeit des Alters des Mitglieds und dem Risikobeitrag.

Der Beitrag des aktiven Mitglieds wird durch den Arbeitgeber monatlich vom Lohn abgezogen. Die Sparbeiträge bilden zusammen mit dem Zins das Alterssparkapital, von dem sich die versicherten Vorsorgeleistungen wie etwa die künftige Altersrente ableiten. Sparbeiträge werden erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahr erhoben.

Versicherter Lohn

Der versicherte Lohn ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge und Leistungen im Basisplan. Als versicherter Lohn gilt der vertraglich vereinbarte Grundlohn auf Jahresbasis inklusive des 13. Monatsgehaltes, abzüglich des vom Stiftungsrat festgelegten Koordinationsbetrages in Höhe von derzeit 28‘680 Franken.

Beim Grundlohn werden folgende Bestandteile nicht berücksichtigt

  • Vergütungen für Überstunden
  • Boni
  • Provisionen, Verkaufs- bzw. Gewinnprämien
  • Schichtzulage
  • Kinderzulagen
  • Zulagen einmaliger oder zeitweiser Natur

Der minimal versicherte Lohn beträgt 3‘585 Franken. Dem gegenüber steht ein maximal versicherter Jahreslohn von derzeit 831‘720 Franken.

Für Teilzeitbeschäftigte wird – sofern der Maximallohn nicht überschritten wird – der Koordinationsbeitrag entsprechend herabgesetzt. Für Gehälter unter Franken 86‘340 gelangt ein reduzierter Koordinationsabzug zur Anwendung. Die Formal dazu findet man im Artikel 2 des Anhangs zum Reglement.

Beitragsvarianten im Sparplan

Die Planvarianten bei den Arbeitnehmerbeiträgen ermöglichen es dem Mitglied, die Höhe seiner  Sparbeiträge in einem vorgegebenen Rahmen selbst zu bestimmen. Es stehen drei Beitragsvarianten «Minus», «Standard» und «Plus» zur Auswahl. Neue Mitglieder werden im Plan "Standard" versichert.

Je nachdem, welche Planvariante gewählt wurde, ergeben sich unterschiedliche Sparbeiträge. Im Plan Plus können durch deutlich höhere Beiträge ein größeres Alterskapital und somit eine höhere versicherte Vorsorgeleistungen erworben werden. Auf der anderen Seite ergeben sich aus geringen Beitragsleistungen im Plan Minus auch ein tieferes Alterskapital mit geringeren Vorsorgeleistungen.

Der Wechsel in eine andere Planvariante kann jährlich auf den 1. Januar des folgenden Kalenderjahrs vorgenommen werden. Die Meldung muss bis Ende November bei der Pensionskasse eingegangen sein. Die gewählte Beitragsvariante gilt bis auf Widerruf oder bis ein Vorsorgefall (Alter, Invalidität, Tod) eintritt.

Arbeitnehmer Spar- und Risikobeiträge

Alterskategorie

Sparbeitrag Plan Minus

Sparbeitrag Plan Standard

Sparbeitrag Plan Plus

Risikobeitrag

18 - 24 Jahre

0,0 %

0,0 %

0,0 %

1,0 %

25 - 65

4,0 %

6,0 %

10,0 %

2,0 %

 

Arbeitgeber Spar- und Risikobeiträge

Alterskategorie

Sparbeitrag

Risikobeitrag

Total

18 - 24

0,0 %

1,0 %

1,0 %

25 - 29

6,0 %

1,5 %

7,5 %

30 - 34

8,0 %

1,5 %

9,5 %

35 - 39

11,0 %

1,5 %

12,5 %

40 - 44

14,0 %

1,5 %

15,5 %

45 - 49

18,0 %

1,5 %

19,5 %

50 - 54

16,0 %

1,5 %

17,5 %

55 - 59

15,0 %

1,5 %

16,5 %

60 - 65

13,0 %

1,5 %

14,5 %

Die gewählte Beitragsvariante hat keinen Einfluss auf die Höhe der Arbeitgeberbeiträge.

Berechnungsbeispiel:

Rechenbeispiel 1: Grundlohn unter CHF 86´040 jährlich

Rechenbeispiel 2: Grundlohn über CHF 86´040 jährlich

Sparbeiträge mit festgelegten Einkommen

Bei Mitarbeitenden, die ganz oder mehrheitlich auf Provisionsbasis arbeiten, die auf Stundenlohnbasis beschäftigt sind oder unregelmässig arbeiten, wird einmal jährlich ein Zieleinkommen festgelegt. Das Zieleinkommen dient der Beitragsberechnung und wird erst wieder im Folgejahr neu definiert.

Sparbeiträge im Kapitalplan "Schicht"

Für jedes aktive Mitglied, das neben seinem Grundlohn eine Schichtzulage erhält, wird auf Basis dieser Bezüge ein Sparguthaben im Kapitalplan Schicht gebildet. Der Mitarbeitende zahlt auf Basis der Schichtzulage einen Beitrag von 7,5 %. Unilever entrichtet auf gleicher Basis einen Beitrag von 10 %.

Unbezahlter Urlaub

Bei einer vorübergehenden Beurlaubung von maximal zwei Monaten ohne Salärzahlung erfährt der Versicherungsschutz für Invalidität und Tod keinen Unterbruch.

Der Risikobeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) geht zulasten des aktiven Mitglieds. Der Beitrag wird vor dem unbezahlten Urlaub vom Lohn abgezogen.

Das vorhandene Sparguthaben wird während des unbezahlten Urlaubs verzinst. Es werden keine Alters- und Spargutschriften hinzugefügt.

Beurlaubungen von mehr als 2 Monaten fallen für die ganze Zeitdauer nicht unter die Regelung und werden als Austritt und Wiedereintritt behandelt. Die Risikoleistungen müssen in diesem Fall für die Zeitdauer des Urlaubs privat abgesichert werden.

Beitragsbefreiung

Die Beitragspflicht im Sparplan endet, wenn ein Vorsorgefall (Alter, Invalidität, Tod) eintritt oder bei Austritt aus der Pensionskasse.