Invalidität
Gerne wird das Risiko der Invalidität verdrängt - Wer geht schon davon aus vorzeitig gesundheitliche Probleme zu bekommen, welche eine Erwerbstätigkeit beinträchtigen könnten. Eine Invalidität liegt dann vor, wenn infolge Krankheit, Gebrechens oder Unfall die bisherige Beschäftigung oder eine andere ihm zumutbare Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Über das Vorhandensein und über den Grad der Invalidität entscheidet die Kasse auf Basis der IV-Verfügung der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) oder der Beurteilung eines von der Pensionskasse bezeichneten Vertrauensarztes.
Der Invaliditätsgrad wird angepasst, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern, namentlich wenn die IV ihre Leistungen anpasst. Die Kasse überprüft weiterhin den Invaliditätsgrad routinemässig alle 3 Jahre. Widersetzt sich ein Mitglied der Prüfung wird die Rentenzahlung ausgesetzt.
Höhe der Invalidenleistung
Die Invalidenrente ist abhängig vom Invaliditätsgrad:
Die Höhe der vollen Invalidenrente beträgt bis zum Pensionierungsalter 60 % des letzten versicherten Lohnes. Danach wird sie durch eine Altersrente abgelöst welche in Abhängigkeit vom dann angesparten Alterskapital berechnet wird. Diese wird trotz Invalidität im Hintergrund weiterhin bis zum Rentenalter beitragsfrei geäufnet und verzinst. Vorbezüge für Wohneigentumsförderung oder Auszahlungen infolge Scheidung können aber dann zu einer tieferen Rente führen.
Allfällige Altersguthaben aus dem Kapitalplan "Bonus und Schicht" und dem Sparkonto für vorzeitige Pensionierung (VP-Konto) werden als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt.
Bei Teilinvalidität wird der Bezieher für die restlichen, nicht von der IV-Rente betroffen Prozente, als aktives Mitglied der Pensionskasse behandelt.
Invaliden-Kinderrente
Invalide Mitglieder haben für jedes ihrer Kinder Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Als Kinder gelten auch Pflege- und Stiefkinder, für deren Unterhalt das Mitglied vorwiegend aufkommt.
Der Anspruch auf Kinderrente beginnt an dem Tage, an dem auch der Anspruch auf Invalidenrente der Pensionskasse entsteht. Der Anspruch auf Kinderrente dauert, bis das Kind das 18. Altersjahr vollendet hat. Darüber hinaus dauert er bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, wenn das Kind noch in Ausbildung oder mindestens zu zwei Dritteln invalid ist.
Die Kinderrente beträgt für Bezüger einer IV-Rente 20 % der laufenden Rente (ungeachtet allfälliger Kürzungen infolge Überversicherung).
Was Sie über Invalidenleistungen noch wissen sollten
- Wenn die Invalidität durch einen Unfall verursacht wurde, werden zusätzlich zur stattlichen IV Rente Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (SUVA) fällig.
- Alle Versicherungsleistungen zusammen dürfen 90% des mutmasslich entgangenen Lohns nicht übersteigen, sonst erfolgt eine Kürzung auf 90%.
- Als Invalider sind Sie von der Beitragszahlung befreit.
- Der Anspruch erlischt mit dem Tod des invaliden Mitglieds, bei Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit, spätestens jedoch im ordentlichen Rücktrittsalter, ab dem hat das Mitglied Anspruch auf eine Altersrente basierend auf dem Altersguthaben.