Rechenbeispiel 1 - Herr Huber

Herr Huber ist Arbeitnehmer bei Unilever und in der Pensionskasse Unilever Schweiz versichert. Herr Huber ist 30 Jahre alt und erhält einen jährlichen Grundlohn (inkl. des allfälligen 13. Monatsgehaltes) in Höhe von CHF 78´000. Die Versicherung erfolgt in der Planvariante „Standard“.

Die Berechnung der Beiträge zur Pensionskasse erfolgt auf Basis des versicherten Lohnes. Als versicherter Lohn gilt der Grundlohn abzüglich des reglementarisch festgelegten Koordinationsabzuges. Der volle Koordinationsabzug beträgt derzeit CHF 28´680. Liegt der Grundlohn unter dem im Art. 8 Abs. 1 BVG genannten Höchstbetrag (CHF 86´040) wird der Koordinationsabzug wie folgt berechnet:

•         20% des Grundlohnes

zuzüglich

•         40% des vollen Koordinationsbetrages

Berechnung versicherter Lohn Herr Huber

Grundlohn jährlich

   

CHF 78´000

abzüglich Koordinationsabzug

     

20 % vom Grundlohn

CHF 78´000

 

-CHF 15´600

40 % vom vollen Koordinationsbetrag         

CHF 28´680

 

-CHF 11´472

     

 

Versicherter Lohn

   

CHF 50´928

 

Berechnung Pensionskassenbeitrag Herr Huber

 

Sparbeitrag in Prozent

Risikobeitrag in Prozent

pro Monat in CHF

pro Jahr in CHF

Arbeitnehmer

6 %

 

254.65

3´055.80

Arbeitnehmer

 

2 %

84.90

1´018.80

Total

 

 

339,55

4´074.60

 

 

 

 

    

Arbeitgeber

8%

 

339.50

4´074.00

Arbeitgeber

 

1,5%

63.65

763.80

Total

   

403.15

4´837.80

Im Einzelfall kann sich ein höherer versicherter Lohn aufgrund von Besitzstand-wahrung ergeben.

Wieso ist nicht der gesamte Lohn versichert?

Der Anteil am Lohn, der bereits im Rahmen der ersten Säule (AHV/IV) versichert ist, soll nicht noch ein zweites Mal versichert werden. Deshalb wird vom Bruttolohn der Koordinationsbetrag abgezogen. Der koordinierte Lohn (Grundlohn minus Koordinationsbetrag) ist massgebend für die Berechnung der Pensionskassen-beiträge.

Ist der Grundlohn identisch mit dem AHV-Lohn?

Im Gegensatz zu AHV sind bei der Pensionskasse Unilever Schweiz bestimmte Auszahlungen nicht beitragspflichtig (z.B. Entschädigungen für Überzeit, Boni, Spesen, bestimmte Zulagen etc.)     

Warum weicht der Lohn gemäss Salärabrechnung vom Lohn gemäss Versicherungsausweis ab?

Beim Lohn gemäss Versicherungsausweis handelt es sich um den koordinierten Lohn bzw. versicherten Lohn (Grundlohn gemäss Arbeitsvertrag vermindert um den Koordinationsabzug). Auch wenn man den Koordinationsabzug wieder dazurechnet, können sich noch Abweichungen ergeben. Entweder enthält der Salär Bestandteile – beispielsweise Überstundenvergütungen, Boni oder Provisionen – die reglementarisch bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden können, oder etwaige Besitzstandwahrungen sind zu berücksichtigen.