Mitgliedschaft
Grundsätzlich ist jeder Mitarbeiter ab Stellenantritt bei Unilever versichert. Es muss allerdings beachtet werden, dass gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen:
Alter |
Mindestalter 18; Höchstalter 65 |
Lehrlinge | sind unabhängig vom Alter risikoversichert |
Verdienst | Der Basislohn muss höher sein als die BVG-Eintrittsschwelle von derzeit 21`510 Franken |
Beschäftigungsdauer | Anstellung für mindestens 3 Monate + 1 Tag |
Vom Ausland |
keine Mitgliedschaft für Mitarbeiter welche bei einer ausländisch Unilever-Vorsorgeeinrichtung für die Risiken Alter, Invalidität und Tod versichert bleiben. |
Informationspflicht vor Arbeitsantritt
Wenn Sie neu ein Arbeitsverhältnis bei Unilever antreten, sorgen Sie bitte dafür, dass vorhandene Austrittsleistungen (=Freizügigkeitsleistungen) früherer Pensionskassen und/oder Freizügigkeitskonti an die Pensionskasse Unilever Schweiz überwiesen werden.
Als Basis für die administrative Abwicklung des Eintritts sendet HR Services ein Eintrittspackage, das auch das Eintrittsformular der Pensionskasse enthält. Darin müssen versicherungsrelevante Angaben gemacht werden wie z.B. bestehende Freizügigkeitsleistungen, Fragen zur Gesundheit und allfälligen Rentenleistungen anderer Sozialwerke.
Vergessen Sie nicht, die Eintrittsmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen, ansonsten werden die Leistungen bei Tod oder Invalidität auf das gesetzliche Minimum gekürzt. Das kann für den Versicherten sowie die Hinterbliebenen lebenslange negative Konsequenzen haben, die nach Eintreten des Vorfalls nicht mehr korrigierbar sind.
Lebenspartnerrente - Wichtig zu Wissen:
Die Pensionskasse Unilever Schweiz bietet für Lebenspartnerschaften im Todesfall des aktiven Mitglieds eine Lebenspartnerrente an. Dies ist gleichbedeutend mit einer Gleichstellung von unverheirateten Paaren mit verheirateten Paaren oder Paaren in eingetragener Partnerschaft.
Dafür müssen gewisse Bedingungen kumulativ erfüllt sein, die im Reglement beschrieben werden. Unter anderem muss in einer schriftlich beglaubigten Vereinbarung der Lebenspartner die persönliche und finanzielle Unterstützungspflicht festgehalten werden.
Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente kann nur dann geltend gemacht werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung im Original zu Lebzeiten des versicherten Mitglieds und vor Erreichen Alter 65 bei der Pensionskasse Unilever Schweiz hinterlegt ist!
Wesentlich detaillierte Informationen finden Sie in unserem aktuellen Reglement der Pensionskasse Unilever Schweiz.